Mietvertrag & Übergabe
Blauer Peter GmbH | Ausstellungsstrasse 36 | 8005 Zürich | +41 (0)79 529 56 96
- Mieter/in (Schiffsführer/in)
Name, Vorname: _________________________________________________
Strasse, PLZ, Ort: ________________________________________________
Telefon (Mobil): ______________________ Geburtsdatum: __________________________
Führerausweis-Nr.: _________________________________________________
Prüfung | Erledigt |
ID / Reisepass kontrolliert | [ ] |
Schiffsausweis (Kat. A) kontrolliert | [ ] |
Foto von Ausweisen erstellt | [ ] |
Mietbetrag & Kaution erhalten | [ ] |
- Mietangaben
Gebuchtes Boot: [ ] Giulia (ZH 8628) [ ] Pam (ZH 9162)
Mietdatum: _______________
Start-Hafen: _________________________________________ um: : Uhr
Ziel-Hafen: __________________________________________ bis: : Uhr (Rückgabezeit)
Gebuchte Extras: [ ] Wakeboard/Ski [ ] Tube [ ] Kühlbox [ ] Handtücher [ ] Apero [ ] __________
- Treibstoff / Tankregelung
Status bei Übergabe [ ] Vollgetankt / [ ] Tankstand: ________ %
Status bei Rückgabe [ ] Vollgetankt / [ ] Tankstand: ________ %
Regel: Das Boot wird in der Regel vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Fehlmengen werden zum aktuellen Literpreis zzgl. einer Umtriebspauschale verrechnet.
- DIE WICHTIGSTEN REGELN
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, folgende Grundregeln zwingend einzuhalten:
- Sperrzonen (100% Haftung): Die Fahrt in die Limmat (ab Quaibrücke) und den Schanzengraben ist für Mietboote strengstens verboten. Auch zu beachten ist dass jeder entschadener Schaden am Propeller/Antrieb (z.B. durch Grundberührung einer Insel/Uferzone) ist nicht versichert und wird dem Mieter zu 100 % vollumfänglich in Rechnung gestellt (Kostenfolge ca. 3’500 CHF).
- Verspätung (Konventionalstrafe): Das Boot muss pünkltich am Zielhafen übergeben werden. Ab der 15. Minute Verspätung werden CHF 100.– pro angefangene halbe Stunde fällig. Platzt eine Folge-Buchung, haftet der Mieter für den gesamten Ausfall.
- Alkohol & Gesetze: Es gilt die 0.5-Promille-Grenze. Der Mieter ist Schiffsführer und haftet für alle Polizeibussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen (Seebecken/Uferzone) und überladene Boote. Anlegemanöver in fremden Häfen sind untersagt.
- Übergabe & Instruktion: Mit der Unterzeichnung und dem Ablegen vom Steg bestätigt der Mieter, dass das Boot in einwandfreiem Zustand übernommen wurde und er die nautische Einführung vollumfänglich verstanden hat.
- Unterschriften
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben, akzeptiere die oben genannten strengen Regeln sowie die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Blauer Peter GmbH vollumfänglich.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Mieter/in: ___________________________
Festgestellte Vorschäden vor Mietantritt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blauer Peter GmbH
- Anerkennung und Bootsübergabe Der/Die MieterIn anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
- Anerkennung und Bootsübergabe Der/Die MieterIn anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den/die MieterIn verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum. Mit der Übernahme des Mietobjektes am Steg und dem Fahrtantritt gilt die korrekte Übergabe als rechtsgültig erfolgt. Der/Die MieterIn bestätigt damit, dass er/sie vollumfänglich über die Handhabung des Bootes, die Sicherheitsvorschriften und die geltenden Regeln instruiert und informiert wurde. Bei Fragen oder Unklarheiten vor oder während der Fahrt ist die Vermietfirma jederzeit telefonisch oder per WhatsApp unter 079 529 56 96 erreichbar.
- Beginn und Ende der Miete Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu benachrichtigen. Das Boot ist pünktlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Hafen zurückzugeben. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgebracht, fällt ab der 15. Minute der Verspätung eine Umtriebs- und Konventionalstrafe von CHF 100.– pro angefangener halber Stunde an. Zudem haftet der Mieter vollumfänglich für Ausfälle von Folge-Buchungen, die durch seine Verspätung entstehen. Der/Die MieterIn überprüft vor Mietbeginn ob alle notwendigen Schiffspapiere und das vorgeschriebene Rettungsmaterial und Feuerlöschgerät an Bord sind.
- Stornierungs- und Wetterbedingungen Reguläre Stornierung: Eine Stornierung der Buchung durch den/die MieterIn ist bis zu 3 Tage (72 Stunden) vor Mietantritt möglich. In diesem Fall bleibt die bereits geleistete Anzahlung vollumfänglich gültig und es wird gemeinsam ein neuer Miettermin vereinbart. Erfolgt die Absage später als 3 Tage vor Mietantritt, schuldet der/die MieterIn der Vermietfirma den kompletten Mietbetrag. Wetterbedingte Stornierung: Bei schlechten oder unsicheren Wetterbedingungen kann die Bootsmiete jederzeit – auch kurzfristig – storniert werden. Auch in diesem Fall verfällt die geleistete Anzahlung nicht, sondern bleibt für eine zukünftige Buchung erhalten. Es muss dann zwingend ein neuer Ersatztermin gefunden werden; eine Barauszahlung oder Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
- Berechtigung zum Führen des Mietobjektes Zum Führen des Mietbootes ist berechtigt, wer als MieterIn desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist und Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz hat. Ferner sind berechtigt vom/von der MieterIn ausdrücklich und unter seiner/ihrer Verantwortung ermächtigte Drittpersonen, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Lernfahrten mit dem Mietboot sind nicht gestattet. Für allfällige Übertretungen oder Missachten von Vorschriften haftet der/die MieterIn vollumfänglich. Der/Die MieterIn amtet als Schiffsführer und ist als solcher für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich, insbesondere:
- der Einhaltung der maximalen Beladung (Personenanzahl) gemäss Eintrag im Schiffsausweis
- der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Uferzonen sowie dem Seebecken der Stadt Zürich
- die Vorschriften betreffend des Befahrens der Uferzonen (siehe App „auf Kurs“)
- die Einhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht.
6.Fahrgebiet und Sperrzonen Das Fahrgebiet beschränkt sich auf den Zürichsee und den Obersee. Es ist dem Mieter strengstens untersagt, die Limmat abwärts (unter der Quaibrücke hindurch) oder in den Schanzengraben zu fahren. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für sämtliche polizeilichen Bussen und behördlichen Massnahmen. Allfällige Schäden am Antrieb durch das Befahren dieser Flachwasserzonen gelten als Grobfahrlässigkeit und werden zu 100 % dem Mieter belastet
7. Mietboot Das Mietboot wird in ordentlichem Zustand abgegeben; Treibstoff, Kühlwasser und Motorenöl werden täglich kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt. Der/die MieterIn verpflichtet sich zum Mietboot Sorge zu tragen und in sauberem Zustand zurückzugeben. Entstehen über die Massen aufwendige Reinigungsarbeiten werden diese durch die Bootsvermietung Blauer Peter GmbH ausgeführt und mit CHF 80.-/h in Rechnung gestellt
8. Pflichten bei Unfall Der/Die MieterIn sorgt bei einem Unfall für die sofortige Verständigung der Vermietfirma, damit gemeinsam der Schaden und das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Bei grossem Sach- oder Personenschaden muss umgehend die Seepolizei beigezogen werden. Ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen.
9. Haftpflicht-Vollkaskoversicherung Im Schadensfall hat der/die MieterIn einen Selbstbehalt von CHF 500.- zu tragen. Fallen die Reparaturkosten niedriger aus, so wird der Restbetrag dem Mieter nach der Reparatur zurückerstattet. Der/Die MieterIn bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden (z. B. Grobfahrlässigkeit, zerschnittene Polster, defekte Ausrüstung, defekter Propeller, Schaden durch Anker, verlorene Objekte, etc.). Die Vermietfirma lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden vollumfänglich ab. Der/Die MieterIn und weitere Gäste der Mietboote sind für eine entsprechende Unfall- / Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.
10. Haftung der Vermietfirma Die Vermietfirma haftet nicht für Schäden, die dem/der MieterIn dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschäden verursacht.
11. Reparaturen Der/Die MieterIn ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das sich das Mietobjekt bei der Übergabe in Ordnung befindet. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der/die MieterIn wie in Punkt 6 und 7 beschrieben haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermietfirma bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Vermietfirma dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt nicht vorgenommen werden.
12. Vertragserfüllung Für den Fall, dass das Mietboot in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den/die MieterIn kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
13. Ergänzende Bestimmungen & 11. Gerichtsstand Ergänzend gilt das schweizerische Obligationenrecht. Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermietfirma. Der/Die MieterIn erklärt ausdrücklich, dass er/sie sich unter Verzicht auf seinen/ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
14. Geführte Touren (Touren mit Skipper) Werden Boote inklusive eines Skippers der Blauer Peter GmbH gebucht, liegt die nautische Befehlsgewalt ausschliesslich beim Skipper. Er entscheidet final über die Route oder Sicherheitsmassnahmen. Den Anweisungen des Skippers ist zwingend Folge zu leisten. Bei ungebührlichem Verhalten der Gäste kann der Skipper die Fahrt jederzeit ohne Anspruch auf Rückerstattung abbrechen.
Unterschrift Skipper / Mieter (Übergabe): _______________________